1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/221 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Gemeinde Buchbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.