Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 19.09.2019
gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 19.09.2019
gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.