1. Vom Sachvortrag 2019/205 wird Kenntnis genommen.
- Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird
Frau S a b i n e S c h r e i b e r
zum 01.10.2019 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.
Nach § 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) umfasst der Aufgabenbereich alle Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens. Gleiches gilt für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden.
Nach § 3 AVPStG kann die Bestellung jederzeit schriftlich widerrufen werden und erlischt spätestens, wenn die Standesbeamtin aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn ausscheidet.