Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

1.    Vom Sachvortrag 2019/205 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird

 

Frau S a b i n e   S c h r e i b e r

 

zum 01.10.2019 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.

 

Nach § 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) umfasst der Aufgabenbereich alle Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens. Gleiches gilt für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden.

 

Nach § 3 AVPStG kann die Bestellung jederzeit schriftlich widerrufen werden und erlischt spätestens, wenn die Standesbeamtin aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn ausscheidet.