Stadtrat Moser erhebt die Frage, wieso nun eine Gebühr für die Nutzung durch Jugendliche anfalle.

 

Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger begründet, das habe steuerrechtliche Gründe; die Sporthallen seien „Betriebe wirtschaftlicher Art“, deshalb könne die Gebühr nicht bei 0 € belassen werden.

 

Stadtrat Freitag erkundigt sich nach der Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen.

 

Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger kalkuliert mit 15.000 € nur durch die Vereine.

 

Oberbürgermeister Müller erläutert nochmals, vor etlichen Jahren erfolgte die Entscheidung die Sportstätten den Jugendlichen kostenlos, zur Förderung der Jugend, zu überlassen. Die Gebühren wurden nicht erhöht, um bestehende Defizite zu verkleinern, sondern aus den oben genannten Gründen.

 

Stadtrat Marstaller ergänzt, die Änderung erfolgte nun nach ganzen 15 Jahren.


1.      Vom Sachvortrag 2018/230 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Gebührensatzung für die Benutzung städtischer Sportanlagen der Stadt Kitzingen“.