Bürgermeister Güntner stellt die öffentliche Niederschrift vom 14.03.2019 zur Abstimmung.
Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 14.03.2019
gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Bürgermeister Güntner stellt die öffentliche Niederschrift vom 14.03.2019 zur Abstimmung.
Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 14.03.2019
gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.