Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4

Oberbürgermeister Müller stellt den Sachvortrag 2019/129 vor und teilt mit, die Akustik entspreche nicht den notwendigen Anforderungen. Er betont die Wichtigkeit der Nachbesserung für die Musikschule.

 

Stadtrat Steinruck erinnert, beim damaligen Beschluss sprach das Gremium Stadtrat seine Zweifel zur Eignung des Gebäudes an, woraufhin die Eignung seitens der Verwaltung zugesichert wurde. Er fordert die Unterlagen und Kosten zur Nachbesserung.

 

Verwaltungsrat Hartner bestätigt nochmals die Eignung des gewählten Gebäudes. Er habe die Zusicherung des Ingenieurs, dass mit maximal 80.000 € die gesetzlichen Lärmwerte erreicht werden können.

 

Stadträtin Glos spricht sich für Alternative 2.2 (einmalige Kostenbeteiligung der Stadt Kitzingen) aus und gibt zu Protokoll, dass sie nicht gegen die Baumaßnahme, jedoch gegen Alternative 1 sei.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/129 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, die unabweisbaren Nachbesserungen zur Bauakustik in
der Städtischen Musikschule (Innere Sulzfelder Straße 21 - 23) über eine Mietzinsanpassung für die Restlaufzeit des Mietvertrages bis 31.08.2028 zu regeln.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, dies entsprechend der tatsächlichen Kosten mit dem Vermieter zu vereinbaren.