Rechtsdirektorin Schmöger verweist auf den Sachverhalt 2019/109; Sie teilt mit, die gesetzlichen Voraussetzungen für den verkaufsoffenen Sonntag würden für den „Martini-Sonntag“ nicht mehr vorliegen. Sie erklärt, es gelte nicht als Grundlage, dass die Besucher kommen würden, weil die Geschäfte geöffnet sind. Gegenteiliges müsse vorliegen; die Geschäfte müssten geöffnet sein, damit eine große Anzahl von Besucher, aufgrund eines Festes, versorgt werden könne. Der Martini-Sonntag solle demnach abgeschafft werden, hierfür sei die Verordnung entsprechend zu ändern.

 

Aus einer Diskussion im Gremium wird deutlich, dass der Offene Sonntag Kitzingen attraktiv für Besucher mache und enorm wichtig für den Einzelhandel sei.

 

Rechtsdirektorin Schmöger ergänzt, dass seitens der Verwaltung bereits mehrmals auf die Problematik hingewiesen wurde. Sie wiederholt, es müsse eine Veranstaltung geben, welche die Leute, unabhängig von der Ladenöffnung, anziehe. Zudem müsse es sich um eine Veranstaltung handeln, bei der davon ausgegangen werden könne, dass entsprechende Besucherströme erwartet werden würden.

 

Oberbürgermeister Müller erteilt Herrn Gimperlein, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des Stadtmarketing-Vereins Kitzingen e. V., das Wort. Herr Gimperlein teilt mit, der Verein würde gerne alle 4 möglichen verkaufsoffenen Sonntage ausschöpfen. Die Umfrage bei Einzelhändlern aus Kitzingen habe ergeben, dass sich 95 % für eine Weiterführung des Martini-Sonntages aussprechen würden, besonders da dies der umsatzstärkste Tag für den Einzelhandel sei. Er betont die Wichtigkeit dieses verkaufsoffenen Sonntages für den Standort Kitzingen.

 

Stadtrat Hartmann, Stadtrat Freitag und Stadtrat Rank schlagen vor, der Stadtmarketing-Verein e. V. solle die rechtlichen Grundlagen für eine Abhaltung des verkaufsoffenen Martini-Sonntages schaffen, er solle mit einer Veranstaltung verbunden werden.

 

Rechtsdirektorin Schmöger verweist auf den Vorschlag der Verwaltung, die Verordnung zu ändern. Sollte der Vorschlag keine Zustimmung finden, bleibe der Martini-Sonntag beibehalten.

 


1.      Vom Sachvortrag 2019/109 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Kitzingen über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes vom 28.09.2009.