1. Der Stadtrat stimmt dem o. g. Antrag der CSU insoweit zu, als dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Nutzung von FFH- und Natura2000-Flächen durch Photovoltaikanlagen mit den entsprechenden Fachbehörden und Institutionen abzuklären.

 

2. Dabei sind folgende „Nebenbedingungen“ gemäß den Ziffern 1-4 des CSU-Antrags zu prüfen:

 

2.1 „Errichtung von städtischen Solaranlagen auf FFH-Flächen zur kommunalen Selbstversorgung unter Einbindung der örtlichen Energieversorger“

 

2.2 „Errichtung eines Bürgersolarpark mit Kitzinger Landkreisbürgern in der Rechtsform einer Genossenschaft (kein Verkauf an überregionale Projektentwickler) unter Einbindung Beck Energy Firmengruppe“

 

2.3 „Festhalten an der beschlossenen Rahmenplanung mit abschnittsweiser Entwicklung der Gewerbeteilflächen A, B, C“

 

2.4 „Erhaltung der Landebahn zur Nutzung für den LSC Kitzingen und den Sonderlandeplatz“

 

 

 

3. Darüber hinaus soll das Thema Photovoltaik in die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) integriert werden, um auch ein Gesamtkonzept zum Umgang mit Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet aufzuzeigen.