1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren laut Anlage 1 (Abwägungsvorlage).

 

3.      Der Stadtrat billigt den Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlagen 2a und 2b) und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V99.1 „Biogasanlage Geisspitze“ mit Umweltbericht (Anlagen 3a, 3b und 3c).

 

4.      Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V99.1 „Biogasanlage Geisspitze“ mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.