Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Pers. beteiligt: 0

 

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1499/Teilfläche, Gemarkung Kitzingen, wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Am Wilhelmsbühl“ aufgestuft.

 

Der Straßenzug (Stichstraße) beginnt an der Ortsstraße „Am Wilhelmsbühl“ und endet am nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1735/1. Er hat eine Länge von 0,054 km.

 

 

Grundlage ist der Lageplan vom 06.04.2011.