Beschluss: zurückgestellt

 

 

A:      1.    Es besteht grundsätzlich Interesse an einer Städtepartnerschaft mit einer japanischen Stadt.

    

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Unterzeichner des Vorschlags zuzugehen und weitere Informationen über geeignete Kommunen einzuholen.

 

-alternativ-

 

B:         An einer Städtepartnerschaft mit einer japanischen Kommune besteht kein Interesse.