Sitzung: 19.05.2011 STR/228/2011
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 129/2011
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. § 17 Gestaltungssatzung wird wie folgt geändert:
(1)
Parabolantennen, Mobilfunkanlagen und sonstige
Anlagen sind so anzubringen, dass sie weder über den Dachfirst hinausragen noch
von öffentlicher Verkehrsfläche aus einsehbar sind.
Dies gilt ebenfalls für die Verdeckung bzw. Einhausung solcher Anlagen.
(2) Darüber hinaus sind alle Anlagen nur ohne Werbung zulässig und hinsichtlich der Farbe dem jeweiligen Anbringungsort anzupassen.