1.                  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.                  Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

3.                  Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht.

4.                  Der beigefügte Planentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes (36. Änderung) mit zeichnerischem Teil in der Fassung vom 03.03.2011und mit Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 03.03.2011 wird gebilligt.

5.                  Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Gewerbegebiet Innopark Kitzingen“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 03.03.2011, mit gemeinsamer Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB und integriertem Gründordnungsplan in der Fassung vom 03.03.2011 wird gebilligt.

6.                  Die gebilligten Planentwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.