Dem in der Anlage beigefügten "Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen" wird zugestimmt, es tritt am 07.03.2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das seit 15.03.1998 gültige Kommunale Förderprogramm außer Kraft.
Die Beschlüsse vom 14.09.2000 und 03.03.2004 zur Ausdehnung des Kommunalprogramms werden aufgehoben.