- Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Lkw-Stellplatz zwischen Seitenstreifen und Hausfront keiner baurechtlichen Genehmigung bedarf.
- Die amtliche Beschilderung vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 4 wird in der derzeit vorhandenen Form aufrecht erhalten.
- Die Beseitigung der privat angebrachten Beschilderung wird nicht gefordert.