Beschluss: beschlossen

 

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Lkw-Stellplatz zwischen Seitenstreifen und Hausfront keiner baurechtlichen Genehmigung bedarf.

 

  1. Die amtliche Beschilderung vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 4 wird in der derzeit vorhandenen Form aufrecht erhalten.

 

  1. Die Beseitigung der privat angebrachten Beschilderung wird nicht gefordert.